Sie als Stifter
Sie als Stifter
- richten Ihren persönlichen Stiftungsfonds ein
- bestimmen mit der Zustiftungsvereinbarung den Verein oder die Kirchengemeinde, die Sie fördern möchten
- können bei Bedarf jederzeit die begünstigte Einrichtung ändern
- können sich, wenn Sie wünschen, persönlich einbringen und ggf. den Scheck an den Verein oder die Kirchengemeinde Ihrer Wahl persönlich überreichen