Sie als Stifter

Sie als Stifter

  • richten Ihren persönlichen Stiftungsfonds ein
  • bestimmen mit der Zustiftungsvereinbarung den Verein oder die Kirchengemeinde, die Sie fördern möchten
  • können bei Bedarf jederzeit die begünstigte Einrichtung ändern
  • können sich, wenn Sie wünschen, persönlich einbringen und ggf. den Scheck an den Verein oder die Kirchengemeinde Ihrer Wahl persönlich überreichen

Kontakt

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